logo afobasi freitagstreff transparten 200  2014-03 erwachsenenschutzrecht
Datum: Freitag, 7. März 2014
Zeit:

09:00h - 11:00h

Referent:

Katharina Willi, lic.jur.

Thema:

NEUES ERWACHSENENSCHUTZRECHT
(seit dem 1. Januar 2013 in Kraft)

Zitat aus der Medienmitteilung des Bundesrates vom 12. 01. 2011:
"Die im Dezember 2008 vom Parlament verabschiedete Änderung des Zivilgesetzbuches (Erwachsenenschutzrecht, Personenrecht und Kindesrecht) passt das seit 1912 nahezu unverändert gebliebene

Vormundschaftsrecht den heutigen Verhältnissen und Anschauungen an".
Diese Änderungen betreffen uns alle. Deshalb haben wir uns entschlossen, eine Fachperson einzuladen, welche unsere Mitglieder darüber kompetent orientieren kann. Unsere Referentin, Frau Katharina Willi, ist Juristin und Mediatorin mit breiter Berufs- und Lebenserfahrung. Sie wird uns zum Beispiel erklären, wie und mit welchen Mitteln eine handlungsfähige Person ihre Betreuung und rechtliche Vertretung für den Fall einer später eintretenden Urteilsunfähigkeit regeln kann oder muss. Vorsorgeauftrag, Vollmachtserteilung, Patientenverfügung sind weitere Themen im Referat. Frau Willi wird Sie ermutigen, den eigenen Schutz mit Ihnen nahe stehenden Personen zu besprechen und so weit wie nötig schriftlich zu regeln und so den eigenen Willen für Zeiten, in denen er nicht mehr geäussert werden kann, festzuhalten.

Frau Willi wird Fragen von allgemeinem Interesse so weit möglich direkt beantworten und auf weitere Auskunftsmöglichkeiten hinweisen. Benützen Sie die Gelegenheit, Fragen zu stellen und bringen Sie Bleistift und Notizpapier mit.

2014-03-07 unterlagen

 

 

◄―  Präsentation (PDF) von lic. jur. Katharina Willi, kann hier herunter geladen werden!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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